Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.kabsev.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Landesinklusionsgesetzes InklG RP sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV RP) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV RP), die auf der Grundlage des § 7 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und des Artikels 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf auf einem im {noch ausstehend!} durchgeführten BITV-Test. Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Das Footer-Menü ist mit den Erfolgskriterium 2.4.7. WCAG 2.1 (Tastaturfokus sichtbar) nicht vereinbar. Bei Betätigen der Tab-Taste gibt es aufgrund der Farbauswahl keine sichtbare Fokusverfolgung. Über die URL-Vorschau ist der Fokus alternativ nachvollziehbar.
  • PDF-Dateien, die in unserer Interseite eingebunden sind (und teils von externen Herausgebern stammen), sind nicht barrierefrei.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.11.2024 erstellt und zuletzt am 04.03.2025 aktualisiert.

 

Barrieren melden oder Informationen zur Barrierefreiheit erhalten

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit von uns erhalten? Nutzen Sie hierfür bitte dias Kontaktformular auf der Seite Kontakt.

 

Schlichtungsverfahren

Wenn nach Ihrer oben genannten Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Überwachungsstelle für barrierefreie IT (ÜBIT) beim Landesamt für Steuern wenden.