Mitglieder der KABS

Zu den Mitgliedern der KABS gehören Gebietskörperschaften (Orts- und Verbandsgemeinden, kreisangehörige sowie kreisfreie Städte, Landkreise oder Bundesländer) in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Das Mitgliedsgebiet der KABS erstreckt sich von Sasbach am Kaiserstuhl bis nach Bingen am Rhein und deckt dabei eine Strecke von rund 300 km entlang des Rheins ab.

Mitgliederversammlung

Einmal jährlich beruft der Präsident die Gesamtheit aller stimmberechtigten und fördernden Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung ein. Dieser obliegt der Beschluss des Haushaltsplanes, die Festsetzung der Umlage der Vereinsmitglieder, die Geschäfts- und Rechnungsprüfung, Satzungsbeschlüsse, die Zustimmung zur Aufnahme neuer Mitglieder, die Änderung der Vereinssatzung, die Wahl des Präsidiums, des Verwaltungsausschusses und der Rechnungsprüfer und die Zustimmung zu allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Der Austragungsort der Mitgliederversammlung findet dabei jedes Jahr in einer anderen Mitgliedskommune statt.

Das Gebiet der KABS

Karte aller Gebietskörperschaften der KABS e.V.