Aufgaben
- Vorbereitung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Festlegung der Grundlagen der Geschäftsführung
- Berufung der Mitglieder des Beirates und Festsetzung von deren Sitzungsvergütungen
- Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den Präsidenten und der beiden Stellvertreter
- Zustimmung zur Berufung des Verwaltungsdirektors
- Zustimmung zur Berufung des wissenschaftlichen Direktors
Der Verwaltungsausschuss wird vom Präsidenten bei Bedarf einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit abgeschlossen, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gibt.