Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern, je einem Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie einer gleichgroßen Anzahl von Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Zusätzlich sitzen im Verwaltungsausschuss ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme, die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer und ein Vertreter der Landesregierungen.
Der Verwaltungsausschuss hat folgende Aufgaben:
· Vorbereitung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
· Festlegung der Grundlagen der Geschäftsführung
· Berufung der Mitglieder des Beirates und Festsetzung von deren Sitzungsvergütungen
· Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den Präsidenten und die beiden Stellvertreter
· Zustimmung zur Berufung des Verwaltungsdirektors
· Zustimmung zur Berufung des wissenschaftlichen Direktors
Der Verwaltungsausschuss wird vom Präsidenten bei Bedarf einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit abgeschlossen, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gibt.
Aktuell setzt sich der Verwaltungsausschuss aus folgenden Personen bzw. Körperschaften zusammen:
Präsident:
Vizepräsidenten:
· Klaus Horst (Bürgermeister a.D.)
· Hartwig Rihm (Bürgermeister, Au am Rhein)
Vertreter der Körperschaften:
Mannheim