Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.

 

 

 

 

 

 

              Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein

 
  Service
Wir über uns Bekämpfung Umweltverträglichkeit Biologie Forschung Tigermücke
 
 
Aktualisiert: 15.03.2021  

Die Asiatische Tigermücke und die Notwendigkeit ihrer Bekämpfung


Die ursprünglich aus Südostasien stammende Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) wird seit Ende des 20. Jahrhunderts mit dem stetig zunehmenden internationalen Warenhandel und der steigenden Mobilität der Menschen weltweit verschleppt. Durch ihre besonderen Fähigkeiten schafft sie es, sich in neuen geeigneten Gebieten rasch anzusiedeln und stabile Populationen aufzubauen.


So nutzt die Asiatische Tigermücke eine große Bandbreite natürlicher und künstlicher Wasseransammlungen zur Aufzucht ihrer Larven. Sie brütet in Behältnissen jeder Art, in denen sich Wasser ansammeln und für mindestens sieben Tage nicht vollständig austrocknen kann (z.B. Regentonnen, Eimer, Topfuntersetzer, Gießkannen, Hofgullys, verstopfte Dachrinnen, hohle Zaunpfähle, Schneckenschalen etc.).

Eine weitere bedeutende Eigenschaft der Tigermücke besteht darin, trockenresistente und kältetolerante Eier hervorzubringen. Diese ermöglichen es den Embryonen ungünstige Umweltbedingungen, wie Trockenperioden im Sommer und Kältephasen im Winter, zu überstehen.

Tigermücken sind Generalisten, d.h. sie haben zwar eine Stechpräferenz für Menschen und andere Säugetiere, verschmähen aber auch Vögel, Amphibien und Reptilien als Blutwirte nicht. Dieses macht sie allerdings auch als Brückenvektor für bestimmte Viren gefährlich.


Diese Eigenschaften, in Verbindung mit den „verbesserten klimatischen Bedingungen“ haben dazu geführt, dass sich die Asiatische Tigermücke in den letzten Jahrzehnten aus den Tropen heraus in subtropische und inzwischen sogar in gemäßigte Regionen Mitteleuropas ausbreiten konnte. Die Asiatische Tigermücke gehört damit zu den „Top 10“ der invasivsten Tier- und Pflanzenarten unseres Planeten.


Anfang der 1990er Jahre gelang es der Asiatischen Tigermücke auch auf dem europäischen Festland Fuß zu fassen. Von Nordamerika aus wurden immer wieder Schiffsladungen mit Altreifen nach Norditalien transportiert. In den darauffolgenden Jahren breiteten sich die Tigermücken mit Hilfe von Pkw, Lkw und Fähren zunächst entlang des Mittelmeeres aus. In den letzten Jahren ist vermehrt auch eine Ausweitung des Verbreitungsgebietes Richtung Norden feststellbar. Gegenwärtig weisen mindestens 23 europäische Länder etablierte Populationen von Aedes albopictus auf.


In Deutschland wurde die Asiatische Tigermücke erstmals 2007 an einem Rastplatz an der A 5 in der Nähe von Bad Bellingen nachgewiesen. In den darauffolgenden Jahren häuften sich die Tigermückenfunde, insbesondere in Südwestdeutschland. Im Sommer 2015 wurde schließlich in einer Kleingartenanlage in Freiburg (Breisgau) die erste größere Ansiedelung von Asiatischen Tigermücken entdeckt und im Jahr darauf ihre erfolgreiche Überwinterung bestätigt. Schon Ende 2015 wurden im Stadtgebiet von Heidelberg und im Sommer 2016 im Kraichgau weitere Vorkommen der invasiven Stechmückenart entdeckt. In den darauffolgenden Jahren kamen in Süddeutschland weitere Populationen hinzu, insbesondere in der klimatisch begünstigten Oberrheinebene.


Die Asiatische Tigermücke ist eine nur 3-10 mm große, aber sehr aggressive Stechmückenart, deren Weibchen auf der Suche nach einer Blutmahlzeit den Menschen auch am hellen Tag hartnäckig verfolgen. Hat sie sich erst einmal erfolgreich angesiedelt und kann sich ungestört vermehren, ist ein Aufenthalt im Freien (z. B. im eigenen Garten, auf einer Kleingartenparzelle, auf dem Sportplatz oder im Biergarten) kein Vergnügen mehr. Tigermücken sind nicht nur dämmerungsaktiv, sondern fliegen und stechen über den ganzen Tag.


Vor allem in tropischen Bereichen kann die wärmeliebende Art zahlreiche Viren auf den Menschen übertragen wie z. B. Chikungunya-, Zika-, und Dengueviren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es derzeit in der Oberrheinebene zur Übertragung von Viren durch die Asiatische Tigermücke kommt, ist zwar noch recht gering, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Vektorkompetenzstudien, die mit Individuen von hiesigen Tigermückenpopulationen durchgeführt wurden, belegen, dass autochthone Übertragungen, insbesondere des Chikungunyavirus, grundsätzlich möglich sind. Dabei steigt die Wahrscheinlichkeit, je wärmer die Sommermonate und je größer die Ansiedelungen der Asiatischen Tigermücke werden.


In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass das neuartige Coronavirus (SARS CoV-2 / Covid-19) nicht von Asiatischen Tigermücken übertragen werden kann.


Tauchen in den KABS-Mitgliedsgemeinden Tigermücken auf, ist die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS e.V.) für die Kontrolle und die Bekämpfung dieser exotischen Stechmückenart zuständig. Je schneller eine Population entdeckt wird, desto besser kann gegen sie vorgegangen werden. Dabei sind wir auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.


Gesetzliche Grundlagen zum Umgang mit der Asiatischen Tigermücke


Nach § 2 Ziffer 12 IfSG zählt Aedes albopictus als potenzieller Krankheitsüberträger zu den Gesundheitsschädlingen. Wenn diese festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat nach § 17 Abs. 2 IfSG die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Bei der zuständigen Behörde handelt es sich nach § 1 Absatz 6 der IfSG-ZustV um die Ortspolizeibehörde, die gemäß § 17 Abs. 6 IfSG i.V. m. § 16 Abs. 6 und 7 IfSG auf Vorschlag des Gesundheitsamts handelt. Die Beurteilung, ob eine solche Gefahr gegeben ist, erfolgt durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.


Da in Baden-Württemberg schon vor einigen Jahren die ersten stabilen Ansiedelungen der Asiatischen Tigermücke nachgewiesen wurden, entschloss sich das Sozialministerium in Stuttgart bereits 2016 zu handeln und den lokalen Gesundheitsämtern eine Empfehlung zum Umgang mit Aedes albopictus zu geben.
Während in Hessen und Rheinland-Pfalz bisher nur an wenigen Standorten Populationen der Tigermücken entdeckt wurden, sind in Baden-Württemberg bereits einige Populationen der Asiatischen Tigermücke an verschiedenen Standorten bekannt. An fast allen Standorten gelten die Populationen als etabliert und überwintern teilweise bereits seit mehreren Jahren. Daher wurde in Baden-Württemberg bereits eine konkrete Umsetzung des IfSG in Bezug auf die Tigermücke beschlossen, was nach unserem Wissen in Hessen zurzeit ebenfalls in Arbeit ist.

Findet eine effektive Bekämpfung statt, können die Populationen deutlich reduziert werden, so dass sie immer noch weitgehend lokal begrenzt vorkommen. Bleiben brütende Populationen in der Oberrheinebene jedoch unbemerkt oder unbekämpft, so kann man bei den in den letzten Jahren vorherrschenden klimatischen Bedingungen von einer sprunghaften Vermehrung und raschen Verbreitung ausgehen.


In den Jahren 2010 bis 2015 wurden durchschnittlich 14 Fälle von Chikungunya und 111 Fälle von Dengue-Fieber pro Jahr nach Baden-Württemberg importiert. Hinzu kommt noch eine absehbar steigende Anzahl von Zika-Infektionen. Das baden-württembergische Sozialministerium kommt daher, in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut, in einem Schreiben vom 28.6.2016 zur Einschätzung, dass eine von Aedes albopictus ausgehende Gefahr einer lokalen Übertragung von Krankheitserregern und damit einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit von Menschen als begründet anzusehen ist.

Kann sich eine Population erst einmal ungestört aufbauen und etablieren, ist eine erfolgreiche Eliminierung sehr schwierig und kostenintensiv. Eine Bekämpfung kann dann jedoch lokal das Übertragungsrisiko reduzieren. Insofern ist es wichtig, dass Bekämpfungsmaßnahmen an allen relevanten Standorten gleichermaßen erfolgen.

 

Wird eine Bekämpfung an einem Ort unterlassen, könnte sich die Population dort rasch vermehren, wodurch die Erfolge der Bekämpfung an anderen Orten deutlich eingeschränkt sein könnten. Daher rät das Sozialministerium von Baden-Württemberg für den Fall, dass Populationen von Aedes albopictus festgestellt werden von einer Gefahr durch Aedes albopictus i.S. von § 17 Abs. 2 IfSG auszugehen und es empfiehlt den betroffenen Gemeinden umgehend Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Asiatische Tigermücke anzuordnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

KABS e.V.  -  Biologische Stechmückenbekämpfung am Oberrhein